1. Gegenstand des Auftrags: ENERVAL erstellt die ausgewählte Immobilienbewertung für das bezeichnete Objekt und den angegebenen Verwendungszweck. Maßgeblich sind das vereinbarte Angebot, dieser Auftrag und gegebenenfalls ein gesondert festgelegter Leistungsumfang.
2. Bewertungsgrundlagen: Die Bearbeitung erfolgt anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten oder mit Vollmacht beschafften Unterlagen, der mitgeteilten Informationen, der beim Ortstermin erkennbaren Objektmerkmale und der anerkannten Grundsätze der Immobilienwertermittlung.
3. Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber stellt alle wertrelevanten Informationen vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Rechte, Belastungen, Schäden, Mängel, Mietverhältnisse, baurechtliche Besonderheiten und nicht ohne Weiteres erkennbare Umstände.
4. Besichtigung: Soweit vereinbart, ermöglicht der Auftraggeber den Zugang zu den bewertungsrelevanten Bereichen. Bauteilöffnungen, technische Prüfungen, Schadstoffuntersuchungen und Funktionsprüfungen sind nicht Bestandteil einer üblichen Objektbesichtigung, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
5. Vergütung und Zusatzkosten: Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem vereinbarten Angebot. Nicht umfasst sind zusätzliche Leistungen, Behördengebühren, Registerkosten, Reisekosten oder sonstige Fremdauslagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Bearbeitungsfrist: Eine angegebene Bearbeitungszeit beginnt grundsätzlich erst, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, ein notwendiger Ortstermin stattgefunden hat und offene Rückfragen geklärt sind.
7. Verwendungszweck und Weitergabe: Die Bewertungsleistung ist für den vereinbarten Zweck und den benannten Auftraggeber bestimmt. Eine auszugsweise Veröffentlichung, Veränderung oder Verwendung für andere Zwecke ist nur mit Zustimmung von ENERVAL zulässig.
8. Haftung: ENERVAL haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten übermittelten Angaben verbleibt bei deren Urheber. Erkenntnisse, die nur durch besondere Untersuchungen hätten festgestellt werden können, sind nicht geschuldet.
9. Datenschutz: Personenbezogene und objektbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation des Auftrags verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.
10. Elektronische Kommunikation: Der Auftraggeber stimmt der Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen per E-Mail zu, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.